Interne Meldestelle der Valentum Engineering GmbH nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, das der Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht dient. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgebende geschützt werden, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen aufmerksam machen. Die in diesem Hinweistext verwendete Bezeichnung „Arbeitnehmer“ sowie sonstige Personenbezeichnungen erfolgen geschlechtsunabhängig. Sie werden ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet. Sollten Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Leiharbeitnehmer für die Valentum Engineering GmbH oder im Zusammenhang damit Kenntnisse davon erhalten, dass gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften verstoßen wird, können Sie sich an die in Umsetzung des HinSchG eingerichtete Interne Meldestelle der Valentum Engineering GmbH wenden: Interne Meldestelle nach dem HinSchG der Valentum Engineering GmbH - persönlich/vertraulich - Bischof-von-Henle-Str. 2a 93051 Regensburg Tel.: +49 170-2279720 Mail: hinweisgeberschutzgesetz@valentum.de Durch einen Hinweis an den Meldestellenbeauftragten geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das HinSchG regelt den Schutz von hinweisgebenden Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (nachfolgend: Hinweisgeber). Die Hinweisgeber sind davor geschützt, dass ihnen aus der Meldung Nachteile entstehen. Repressalien im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (z.B. Übergehen bei Lohnerhöhungen, Erteilung von Abmahnungen, Kündigung oder sonstigen Benachteiligungen) aufgrund einer Meldung müssen unterbleiben. Die Meldung an eine Meldestelle ist freiwillig. Hinweisgeber können sich an die Interne Meldestelle oder auch an eine externe Meldestelle wenden. Sofern intern wirksam gegen etwaige Verstöße vorgegangen werden kann, wenden Sie sich bitte vornehmlich an unsere Interne Meldestelle. Sie tragen damit dazu bei, die Verlässlichkeit und Integrität unseres Unternehmens zu sichern und regelkonformes Verhalten unseres Unternehmens zu stärken sowie für ein faires Miteinander zu sorgen. Auch nach einer internen Hinweisabgabe bleibt die Möglichkeit einer (weiteren) externen Hinweisabgabe bestehen. Die Interne Meldestelle ist nach § 2 HinSchG der richtige Ansprechpartner für: 1. Verstöße, die strafbewehrt sind, 2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, 3. sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft Dazu gehören unter anderem: • Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, • Produktsicherheit und -konformität, • Sicherheit im Straßenverkehr, • Beförderung gefährlicher Güter, • Umweltschutz, • Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit, • Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz, • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, • Verbraucherrechte und Verbraucherschutz, • Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, Vertraulichkeit der Kommunikation, Schutz personenbezogener Daten, • Sicherheit in der Informationstechnik, • Vergaberecht, • Verstöße gegen steuerrechtliche Vorschriften. Bitte beachten Sie: • Die Interne Meldestelle ist kein Anlaufpunkt bei allgemeinen Beschwerden. • Die Identität einer hinweisgebenden Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet, wird nicht nach dem HinSchG geschützt. • Vermeintliche Verstöße gegen den Datenschutz melden Sie bitte direkt an den Datenschutzbeauftragten ER Secure GmbH, In der Knackenau 4, 82031 Grünwald, Telefon: +49 (0) 9415997930, E-Mail: datenschutz@valentum.de. • Sollten Sie Hinweise auf andere Verstöße haben, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Stellen. • Die Interne Meldestelle dient nicht der Abwendung von akuten Notfällen oder Gefahrenlagen. Der Eingang Ihres Hinweises wird Ihnen innerhalb von 7 Tagen von unserem Meldestellenbeauftragten bestätigt. Die Prüfung und Bewertung erfolgen innerhalb von 3 Monaten. Sie werden anschließend über die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen informiert, sofern dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden. Ihre Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Aufklärung des von Ihnen gemeldeten Verstoßes notwendig sein, gegenüber Dritten Angaben zu Ihrer Person zu machen, wird der Meldestellenbeauftragte sich zuvor mit Ihnen in Verbindung setzen. Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber sind freiwillig. Die Angabe von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und unserer Meldestelle und beschleunigt das Verfahren zur Aufklärung des Hinweises. Die Interne Meldestelle bearbeitet keine anonym eingehenden Hinweise. Sollten Sie Angaben zu Ihrer Person machen, willigen Sie mit der Abgabe des Hinweises ein, dass wir diese Daten zum Zweck der Aufklärung des Hinweises und zur Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft Datenschutzerklärung: Mit diesen Datenschutzhinweisen kommt die Valentum Engineering GmbH für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ihrer Informationspflicht gemäß Artikel 13, 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nach. Hinsichtlich der weiteren verwendeten Begriffe, „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“, „Dritter“ etc., wird auf die Definitionen in Artikel 4 der EU-DSGVO verwiesen. Verantwortliche Stelle: Valentum Engineering GmbH Bischof-von-Henle-Str. 2a 93051 Regensburg Telefon: +49 (0) 94159979301 E-Mail: info@valentum.de Fachlich verantwortliche Stelle: Interne Meldestelle nach dem HinSchG der Valentum Engineering GmbH Bischof-von-Henle-Str. 2a 93051 Regensburg Tel.: +49 170-2279720 E-Mail: hinweisgeberschutzgesetz@valentum.de Verarbeitete personenbezogene Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen: Im Rahmen der Hinweisabgabe an und die Hinweisbearbeitung durch die Interne Meldestelle werden personenbezogene Daten von Ihnen zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet: Für Hinweisabgabe • Ggf. Name und Kontaktdaten • Personenbezogene Daten die Inhalt Ihrer Meldung sind. Für die Einleitung von Folgemaßnahmen • Personenbezogene Daten, die für die Ergreifung von Folgemaßnahmen erforderlich sind. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die oben genannten Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 lit. c. EU-DSGVO i.V.m. § 10 Hinweisgeberschutzgesetz. Datenübermittlungen: Ihre personenbezogenen Daten, die von der Valentum Engineering GmbH für die vorstehend genannten Zwecke verarbeitet werden, übermitteln wir grundsätzlich nicht an Dritte. In Einzelfällen kann eine Datenübermittlung an Dritte auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgen, zum Beispiel eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten. Löschfristen: Daten bzw. Unterlagen, die für oben genannten Zwecke verarbeitet werden, werden in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gem. § 11 Abs. 5 HinSchG gelöscht bzw. vernichtet. Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise unter https://www.valentum.de/datenschutz.html entsprechend.